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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger
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§ 1 - Kaufpreis
1. Der Barzahlungspreis bzw. Restkaufpreis ist vom Käufer bei der Übergabe des Fahrzeuges zu leisten.
2. Der Barzahlungspreis versteht sich ohne Skonto oder anderweitiger Nachlässe frei Hamburg. 3. Sofern am Tage der Auslieferung bzw. Zahlung eine andere MwSt. in Deutschland gesetzlich
vorgeschrieben ist, wird der Preis entsprechend angepaßt. 4. Die Zahlungen erfolgen an den Vermittler, der alle finanziellen Verpflichtungen an den Verkäufer trägt. 5. Der Vermittler
erklärt, daß das verkaufte Fahrzeug nebst Zubehör sein verfügbares Eigentum ist und keine Rechte dritter Personen darauf lasten.
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§ 2 - Lieferung
1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang des Vermittlungsvertrages beim Vermittler. 2. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins den
Vermittler durch einen eingeschriebenen Brief auffordern, binnen einer Frist von 14 Tagen zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Vermittler in Verzug. 3.Nach erfolglosem Ablauf der
Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch einen eingeschriebenen Brief an den Vermittler vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten. Regressansprüche jedweder Art gegen den Vermittler werden
ausgeschlossen. 4. Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Käufer hat innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung des Fahrzeuges am Lager zu erfolgen 5. Bleibt der
Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von weiteren 10 Tagen weiterhin in Verzug, ist der Vermittler berechtigt, die vertragliche Leistung abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in
Höhe von 15% des Kaufpreises zu fordern. Weist der Käufer einen geringeren Schaden nach, reduziert sich die Schadensersatzzahlung.
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§ 3 - Zahlung 1.
Bankscheck, Bargeld oder Vorabüberweisungen werden vom Vermittler akzeptiert. Die Erfüllung gilt jedoch erst dann als bewirkt, wenn die betreffende Summe dem Vermittler endgültig
zugeflossen ist. Anstelle von Bargeld übergebene Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber und unter Berechnung aller Einlösungskosten und Aufwendungen entgegengenommen. 2.
Erfolgt eine Zahlung per Bankscheck ist an den Vermittler vor der Auslieferung des Fahrzeuges eine Kopie des Schecks postalisch oder per FAX zu schicken. 3. Bei Zahlungsverzug ist der
Vermittler berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
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§ 4 - Garantie 1. Das
Neufahrzeug ist mit einer Werksgarantie versehen. Die Garantieleistungen des Fahrzeugherstellers an den Käufer bleiben von dem Vermittlungsvertrag unberührt und sind im Garantiefall direkt
zwischen Käufer und Fahrzeughersteller bzw. den angeschlossenen Vertragshändlern abzuwickeln.
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§ 5 - Eigentumsvorbehalt
1. Der Käufer erkennt an, daß das gekaufte Fahrzeug nebst Zubehör sowie alle sonstigen Kaufgegenstände im Eigentum des Vermittlers bleiben, bis sämtliche aus diesem Vertrag
entstandenen Verbindlichkeiten völlig beglichen sind. 2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat sich der Käufer jeder Verfügung über die Kaufgegenstände zu enthalten,
insbesondere darf er sie nicht veräußern, zur Sicherung übereignen, vermieten oder anderweitig überlassen.
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§ 7 - Verschiedenes 1.
Sollten zu Besorgung des Fahrzeuges oder zur Beantragung des deutschen Kfz-Briefes Vollmachten des Käufers benötigt werden, erklärt letzterer sein Einverständnis die notwendigen
Vollmachten zu erteilen. 2. Soll der Neuwagen auf Wunsch des Käufers angeliefert werden, erhält der Käufer den Kfz-Brief des Fahrzeuges per Einschreiben vorab zugeschickt. Der Käufer
hat nach Eingang des Kfz-Briefes die Zahlung per Überweisung zu leisten. Nach Zahlungseingang wird der Neuwagen dem Käufer an dessen Wohnort ausgeliefert. Das Fahrzeug ist auf dem Transport
versichert. 3. Die Ausstattung eines EU-Neuwagens kann von der deutschen Spezifikation abweichen 4 . Der Besteller eines Fahrzeuges kann binnen 14 Tagen vom der Bestellung
zurücktrten, sofern es sich nicht um ein Fahzrueg handelt welches nach Wunsch für den Käufer gebaut wurde. 5. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Fall ist der Vermittlungsauftrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht
die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zahlungsbedingung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche ist der Sitz des Vermittlers.
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